Krankenkassenförderung und ärztliche Verordnung

Die Krankenkassen (außer AOK) beteiligen sich an den Kosten für rehabilitative Ernährungs-beratung bei Erkrankungen (§43 SGBV) und präventive Ernährungsberatung (§20 SGBV).

Einzelberatungen (rehabilitative Ernährungsberatung)

Notwendig ist eine ärztliche Verordnung der Ernährungsberatung (Privatrezept mit Diagnose), die mit einem Kostenvoranschlag vorab bei Ihrer Krankenkasse eingereicht wird. Die Beratungsgebühr muss zunächst von Ihnen bezahlt werden, und nach Abschluss der Ernährungsberatung erfolgt die anteilige Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse.

Kurse (präventive Ernährungsberatung)

Unsere Kurse sind bei allen Krankenkassen anerkannt und werden bezuschusst (außer AOK). Nach Abschluss des Kurses und mindestens 80%iger Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahme-bestätigung, die bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung einzureichen ist.