Krankenkassenförderung

Krankenkassenförderung und ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

Die Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für rehabilitative Ernährungsberatung bei Erkrankungen (§43 SGBV) und präventive Ernährungsberatung (§20 SGBV).

Einzelberatungen (rehabilitative Ernährungsberatung)

Erforderlich ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungsberatung (unser Formular oder Überweisungsschein, Rezept oder Attest, jeweils mit Diagnose), die von uns mit einem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse eingereicht wird. Die Beratungsgebühr muss i. d. R. zunächst von Ihnen bezahlt werden, nach Abschluss der Ernährungsberatung erfolgt die anteilige Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse. Die Krankenkassenförderung umfasst 50 bis 80 % der Kosten für i. d. R. fünf Termine.

Abnehmkurse (präventive Ernährungsberatung)

Unsere Kurse sind bei allen Krankenkassen anerkannt und werden bezuschusst. Nach Abschluss des Kurses und mindestens 80%iger Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung einzureichen ist.