Wird die Beratung über die Krankenkasse bezuschusst?
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ja, alle Krankenkassen bezuschussen die Einzelberatung bei Erkrankungen und die „Richtig gewichtig“-Kurse zum Gewichtabnehmen
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Muss ich vorher zum Arzt?
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für die Ernährungsberatung bei Erkrankungen muss die Ernährungsberatung ärztlich empfohlen werden (Hausarzt, Internist, Gastroenterologe, Gynäkologe…), mittels einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungsberatung
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wir haben ein Formular hierzu vorbereitet oder Ihr Arzt stellt einen Überweisungsschein oder ein Privatrezept aus (bitte Ernährungsberatung und Diagnose vermerken lassen)
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einige Ärzte kennen sich mit dem Prozedere noch nicht aus, wir haben hierzu ein Informationsblatt für Ihren Arzt erstellt
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Informationen_ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Können Sie direkt mit der Krankenkasse abrechnen?
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nein, die Beratungsgebühr wird zunächst bei jedem Termin von Ihnen bezahlt; die Termine finden in der Regel alle vier bis sechs Wochen oder auch in größeren Abständen statt
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nach Beratungabschluss erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung, die bei der Krankenkasse eingereicht wird
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Bezuschusst die Krankenkasse in jedem Fall?
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ja, aber die Beratungsleistung muss vorab bei der Krankenkasse beantragt werden, wir reichen hierzu einen Kostenvoranschlag mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein;
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binnen ein bis zwei Wochen erhalten Sie den Bewilligungsbescheid und dann können wir beginnen
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Wie viele Termine bezuschusst die Krankenkasse?
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in der Regel werden ein einstündiges Erstgespräch und vier halbstündige Folgegespräche bezuschusst
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Und wenn ich mehr als fünf Gespräche benötige?
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einige Krankenkasse bezuschussen weitere Termine, aber häufig wird erst nach Ablauf von 12 Monaten wieder bezuschusst
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selbstverständlich beraten wir Sie gern und zu den gleichen Preisen weiter, Sie erhalten nur keinen Krankenkassenzuschuss
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