FAQ

Wird die Beratung über die Krankenkasse bezuschusst?

    • ja, alle Krankenkassen bezuschussen die Einzelberatung bei Erkrankungen und die „Richtig gewichtig“-Kurse zum Gewichtabnehmen

Muss ich vorher zum Arzt?

    • für die Ernährungsberatung bei Erkrankungen muss die Ernährungsberatung ärztlich empfohlen werden (Hausarzt, Internist, Gastroenterologe, Gynäkologe…), mittels einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungsberatung

    • wir haben ein Formular hierzu vorbereitet oder Ihr Arzt stellt einen Überweisungsschein oder ein Privatrezept aus (bitte Ernährungsberatung und Diagnose vermerken lassen)

    • einige Ärzte kennen sich mit dem Prozedere noch nicht aus, wir haben hierzu ein Informationsblatt für Ihren Arzt erstellt

Informationen_ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

Können Sie direkt mit der Krankenkasse abrechnen?

    • nein, die Beratungsgebühr wird zunächst bei jedem Termin von Ihnen bezahlt; die Termine finden in der Regel alle vier bis sechs Wochen oder auch in größeren Abständen statt

    • nach Beratungabschluss erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung, die bei der Krankenkasse eingereicht wird

Bezuschusst die Krankenkasse in jedem Fall?

    • ja, aber die Beratungsleistung muss vorab bei der Krankenkasse beantragt werden, wir reichen hierzu einen Kostenvoranschlag mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein;

    • binnen ein bis zwei Wochen erhalten Sie den Bewilligungsbescheid und dann können wir beginnen

Wie viele Termine bezuschusst die Krankenkasse?

    • in der Regel werden ein einstündiges Erstgespräch und vier halbstündige Folgegespräche bezuschusst

Und wenn ich mehr als fünf Gespräche benötige?

    • einige Krankenkasse bezuschussen weitere Termine, aber häufig wird erst nach Ablauf von 12 Monaten wieder bezuschusst

    • selbstverständlich beraten wir Sie gern und zu den gleichen Preisen weiter, Sie erhalten nur keinen Krankenkassenzuschuss